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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für die Inanspruchnahme von AM-Eignungsanalysen über readyforam

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen readyforam (Dr. Alexander Sviridov, Waldwiese 26, 03096 Briesen, Deutschland) und dem Auftraggeber über die Erbringung von AM-Eignungsanalysen (nachfolgend „Analyse"). Diese AGB und das Leistungsangebot von readyforam richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen; eine Beauftragung durch Verbraucher ist ausgeschlossen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, readyforam hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist eine AM-Eignungsanalyse für das vom Auftraggeber eingereichte Bauteil, in einer der folgenden Ausprägungen:

  • Automatisierter AM-Eignungs-Check (nachfolgend „Check"): eine standardisierte, automatisiert erstellte Ersteinschätzung anhand allgemeiner AM-Eignungskriterien, ohne individuelle Beratung.
  • Individueller Experten-Review (nachfolgend „Review"): eine persönliche fachliche Analyse durch einen AM-Experten; im Leistungsumfang enthalten sind zudem Rückfragen und eine fachliche Abstimmung zum Analyseergebnis, sofern für das Bauteil relevant.

Das Ergebnis von Check und Review wird jeweils in einem schriftlichen Analysebericht (nachfolgend „Analysebericht") zusammengefasst und dem Auftraggeber elektronisch zur Verfügung gestellt.

Nicht Gegenstand des Vertrages sind insbesondere jegliche konstruktive Neuauslegung oder CAD-Überarbeitung des Bauteils, eine Fertigungsplanung oder -durchführung sowie eine rechtsverbindliche Freigabe- oder Zulassungsentscheidung.

§ 3 Vertragsschluss

Die Präsentation der Analyseleistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Auftraggebers und die Auftragsbestätigung durch readyforam per E-Mail zustande.

§ 4 Leistungsumfang und Ergebnis

readyforam erbringt den Check bzw. den Review nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den zum Zeitpunkt der Bearbeitung anerkannten fachlichen Standards, auf Grundlage der vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen. Der Analysebericht ist eine fachkundige Einschätzung; er stellt keine rechtsverbindliche Zusage oder Garantie der tatsächlichen AM-Eignung, Herstellbarkeit oder Zulassungsfähigkeit des Bauteils dar und ersetzt keine bauteilspezifische Fertigungsfreigabe, Konstruktionsprüfung durch einen Fertigungsbetrieb oder rechtliche Zulassungsprüfung. Der Auftraggeber ist für Entscheidungen auf Basis des Analyseberichts selbst verantwortlich.

§ 5 Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website ausgewiesenen Preise, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe. Die Lieferung des Analyseberichts erfolgt nach Zahlungseingang.

§ 6 Lieferzeit / Bearbeitungszeit

Die angegebenen Bearbeitungszeiten sind Richtwerte und beginnen nach vollständigem Zahlungseingang und vollständiger Einreichung aller erforderlichen Unterlagen. Bei unvollständigen oder nicht lesbaren Dateien kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, ausschließlich Dateien und Informationen einzureichen, über die er das Recht zur Weitergabe verfügt. Die Einreichung von Dateien, die Rechte Dritter verletzen oder gesetzlich verboten sind, ist untersagt.

Der Auftraggeber gewährleistet, dass die eingereichten Unterlagen (Geometriedaten, Bauteilinformationen und sonstige Angaben) vollständig und inhaltlich zutreffend sind. readyforam prüft die Richtigkeit dieser Angaben nicht über den Rahmen der Analyse hinaus.

§ 8 Mängel und Nacherfüllung

Ein Mangel des Analyseberichts liegt vor, wenn dieser anhand der bei Bearbeitung vorliegenden Unterlagen einen objektiv nachprüfbaren fachlichen Fehler enthält, insbesondere eine unzutreffende Auswertung der eingereichten Geometrie- oder Bauteildaten oder einen inneren Widerspruch zwischen den Feststellungen und der Schlussfolgerung des Analyseberichts. Keinen Mangel stellt eine vertretbare fachliche Einschätzung dar, die sich im Rahmen des zum Zeitpunkt der Bearbeitung bestehenden fachlichen Beurteilungsspielraums bewegt, auch wenn sie sich im Nachhinein als unzutreffend herausstellt oder andere AM-Experten zu einer abweichenden Einschätzung gelangen könnten.

Kein Mangel liegt außerdem vor, soweit sich das Analyseergebnis deshalb als unzutreffend erweist, weil die vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen entgegen der Zusicherung nach § 7 nicht vollständig oder nicht inhaltlich zutreffend waren. Die Analyse erfolgt ausschließlich auf Basis der eingereichten Unterlagen und ohne Berücksichtigung der konkreten späteren Fertigungsausführung, insbesondere der eingesetzten Anlage, der verwendeten Materialcharge und der gewählten Prozessparameter; eine hierauf beruhende Abweichung des tatsächlichen Fertigungsergebnisses von der Einschätzung im Analysebericht ist daher ebenfalls kein Mangel. § 4 bleibt unberührt.

Der Auftraggeber hat einen Mangel unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Analyseberichts, in Textform anzuzeigen; später angezeigte Mängel sind ausgeschlossen, soweit die verspätete Anzeige hierfür ursächlich ist.

Liegt ein rechtzeitig angezeigter Mangel vor, hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf eine einmalige kostenfreie Korrektur (Nacherfüllung) innerhalb angemessener Frist. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz statt der Leistung, bestehen erst nach erfolglosem Ablauf einer hierfür gesetzten angemessenen Nachfrist, soweit gesetzlich zulässig.

Ansprüche wegen Mängeln des Analyseberichts verjähren, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr nach Zustellung des Analyseberichts; ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Vorsatzes.

§ 9 Haftung

readyforam haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet readyforam auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

Im Übrigen haftet readyforam bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Eine darüber hinausgehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden. Die Haftung ist der Höhe nach in jedem Fall auf den Auftragswert begrenzt, soweit nicht zwingende gesetzliche Haftungstatbestände entgegenstehen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für sämtliche Ansprüche des Auftraggebers gegen readyforam aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere für vertragliche und außervertragliche (deliktische) Ansprüche, sowie in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von readyforam.

Schadensersatzansprüche gegen readyforam verjähren, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Vorsatzes.

§ 10 Vertraulichkeit

readyforam behandelt vom Auftraggeber eingereichte Bauteilinformationen vertraulich und nutzt sie ausschließlich zur Erbringung der beauftragten Analyse. Auf Wunsch des Auftraggebers kann vor Einreichung eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abgeschlossen werden.

§ 11 Urheberrecht am Analysebericht

Der erstellte Analysebericht ist urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Der Auftraggeber erhält ein nicht exklusives Nutzungsrecht, das auch die Weitergabe an Fertigungs- oder sonstige Dienstleister zum Zweck der Herstellung, Weiterbearbeitung oder Einholung eines Angebots für das analysierte Bauteil umfasst. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung von readyforam.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Briesen, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: 01.07.2026

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